Die „JAWA-Stiftung zur Förderung der Palliativmedizin“ wurde am 14.10.2014 von den Eheleuten Jutta und Wilfried Ahrens errichtet und von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Die Stiftung ist kapitalerhaltend.
Die Stiftung fördert die Gesundheitspflege, die Wissenschaft und die Berufsausbildung auf dem Gebiet der palliativen Versorgung in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern.
Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Zwecke der Stiftung sind die Förderung:
• von Wissenschaft und Forschung (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO).
• des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO).
• der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO).
© 2026 www.jawa-stiftung.de